„Bis zu 100 % erstattungsfähig" klingt schön - in der Praxis variiert die tatsächliche Rückerstattung aber stark zwischen Kassen. Hier eine ehrliche Übersicht, ohne juristisches Klein-Klein.
§20 SGB V - der Hintergrund
Das Sozialgesetzbuch V verpflichtet alle gesetzlichen Krankenkassen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu bezuschussen. Voraussetzung: der Kurs ist von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) zertifiziert. Alle drei Präventionskurse von Physiowohltat (Rückenschule nach KddR, Nordic Walking, Kinder-Rückenschule) sind ZPP-zertifiziert.
Was Sie typisch erstattet bekommen
Die Höhe variiert je nach Kasse:
- Techniker Krankenkasse, AOK Nordwest: typisch 75-90 € pro Kurs
- BARMER, DAK: typisch 80-90 €
- Einige BKKs und IKKs: bis zu 100 % der Kursgebühr (also volle 120 €)
- Bonus-Programme: einige Kassen geben on top noch Bonuspunkte für die Kursteilnahme
Faustregel: rechnen Sie mit 75-100 € Erstattung pro Kurs. Bei 120 € Kursgebühr bleibt also typisch 20-45 € Eigenanteil. Manche zahlen gar nichts drauf.
Die Voraussetzungen
- Mindestens 80 % Anwesenheit: mindestens 8 von 10 Terminen müssen wahrgenommen werden
- Qualifizierte Teilnahmebescheinigung: am Ende ausgestellt (mache ich automatisch)
- Kein Rezept nötig: Präventionskurse sind rezeptfrei
- 2 Kurse pro Kalenderjahr: pro Person typisch 2 erstattungsfähige Kurse pro Jahr
So läuft die Erstattung ab
- Sie melden sich für den Kurs an (per WhatsApp oder Formular)
- Sie zahlen die Kursgebühr (120 €) vorab
- Sie nehmen am Kurs teil (mindestens 8 von 10 Einheiten)
- Am Kursende erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung
- Sie reichen die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein
- Die Kasse überweist den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto (typisch 2-6 Wochen)
Strategie: zwei Kurse pro Jahr clever kombinieren
Da die meisten Kassen zwei Kurse pro Kalenderjahr erstatten, lohnt sich die Kombination: im Winter Indoor-Rückenschule, im Frühjahr/Sommer Outdoor-Nordic-Walking. So bekommen Sie ganzjährig strukturierte Bewegung - und zahlen je nach Kasse nur einen kleinen Eigenanteil oder gar nichts.
Was die Kasse nicht erstattet
Massagen, Personal Training und individuelle Beratungen fallen nicht unter §20. Hier gibt es ggf. andere Wege: ärztliche Heilmassage-Verordnung, private Zusatzversicherung, Ernährungsberatung nach §43 SGB V. Sprechen Sie uns an, wir helfen bei der Klärung.
Präventionskurs in Norderstedt anmelden
Drei Kurse stehen zur Wahl. Ich helfe Ihnen bei der Klärung mit Ihrer Krankenkasse und stelle alle Unterlagen automatisch aus.